Sie wurden vom zuständigen Gericht zum Insolvenzverwalter eines
Unternehmens bestellt, das einen Vergleichs- oder Insolvenzantrag
stellen musste. Die neue Gesetzeslage verpflichtet den Insolvenzverwalter
den Fortbestand des Unter-nehmens als vorrangige Zielsetzung
anzustreben. Damit ergibt sich für Sie und Ihre Kanzlei
ein über das bisherige Maß hinausgehender Management-Bedarf in den
jeweiligen Unternehmen. Es ist ferner erforderlich, dass Sie sich
dort eines führungserfahrenen Managers mit Sinn
und Blick für das Wesentliche und das gesamte Unternehmen als Ihren
Statthalter versichern.
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Mit erheblicher Erfahrung im Krisenmanagement,
sowohl im originären wirtschaftlichen, im organisatorischen und
vertrieblichen, als auch im technischen und inhaltlichen Bereich
ausgestattet, können von IMC Aufgaben in Linienfunktionen,
z. B. Geschäftsführungen, verantwortlich übernommen werden, die
eine Abwicklung bzw. Fortführung nach den Grundsätzen eines ordentlichen
Kaufmanns und unter Berücksichtigung der neuen Insolvenzordnung
gewährleistet. Selbstverständlich ist hier auch eine begleitende
Beratung des Insolvenzverwalters oder dessen Beauftragten möglich lediglich in Teilbereichen.
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